Wie Sie mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln unser Gericht finden, entnehmen Sie bitte der Wegbeschreibung (3-2).


Parkplätze befinden sich in begrenztem Umfang im Hof des Finanzgerichts. Der Pförtner wird Ihnen die Schranke, an der sich eine Sprechanlage befindet, öffnen.


Der Zugang über die Pforte ist behindertengerecht. Im Hause können Sie mit dem Aufzug alle Räume erreichen. 


Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss.


Das Finanzgericht Nürnberg ist bemüht, den Webauftritt www.finanzgericht-nuernberg.bayern.de im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zu gestalten. Rechtsgrundlage sind das bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und die Bayerische Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik

(Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV).

 

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