Finanzgericht Nürnberg

für Steuern, Familienkassen und Zölle

 

DATENSCHUTZHINWEISE ZUR VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN IN FINANZGERICHTLICHEN VERFAHREN 


VERANTWORTLICHER 


 Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das  

 Finanzgericht Nürnberg  
Deutschherrnstraße 8  
90429 Nürnberg  
Telefon: 0911/27076-0  
E-Mail: poststelle@fg-n.bayern.de  

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER 


Der/Die für datenschutzrechtliche Belange zuständige Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter  

Finanzgericht Nürnberg 
Deutschherrnstr. 8 
90429 Nürnberg 
Telefon: 0911/27076-152 
E-Mail: datenschutz@fg-n.bayern.de 

Der/Die Datenschutzbeauftragte ist unter dieser Mailadresse direkt zu erreichen.  

DATEN 
Im Zuge eines finanzgerichtlichen Verfahrens werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, ggf. Berufsbezeichnungen, Kontaktdaten und steuerliche Verhältnisse von den Verfahrensbeteiligten erhoben und verarbeitet.  

Außerdem werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, ggf. Berufsbezeichnungen, Kontaktdaten und ggf. Daten zum Zahlungsverkehr von weiteren im Verfahren mitwirkenden Personen wie beispielsweise Zeugen, Sachverständige oder Dolmetscher erhoben und verarbeitet.  

Im Rahmen eines finanzgerichtlichen Verfahrens können darüber hinaus eine Vielzahl weiterer personenbezogener Daten, auch Dritte betreffend (z.B. bei Vorlage von Nachweisen, Sachverhaltsschilderungen etc.), erhoben und verarbeitet werden. 

ZWECK UND RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE VERARBEITUNG 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten in finanzgerichtlichen Verfahren ist erforderlich, um zu kommunizieren, erstinstanzliche Verfahren im Finanzrechtsweg gemäß § 33 FGO zu entscheiden und bis zum vollständigen Abschluss abzuwickeln.   

Die Daten werden für den Zweck der Bearbeitung finanzgerichtlicher Verfahren auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Satz 1 DSGVO, den einschlägigen Vorschriften der Finanzgerichtsordnung (§§ 52a bis 52d, 65, 76 Abs. 1 FGO) und weiterer gerichtlicher Verfahrensordnungen sowie Artikel 4 Absatz 1 BayDSG und Artikel 6 Absatz 1 BayDSG erhoben und verarbeitet.  

Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit) nehmen wir auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f) DSGVO
vor, soweit es im Rahmen der finanzgerichtlichen Verfahren erforderlich ist. 

EMPFÄNGER  

Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten erhalten innerhalb des Gerichts nur diejenigen Personen, die für die Bearbeitung des Verfahrens oder für die Führung und Aufbewahrung der Verfahrensakten oder für andere verfahrensbezogene Aufgaben zuständig sind.  

Zum Zwecke des weiteren Verfahrensablaufs können Ihre Daten außerhalb des Gerichts beispielsweise anderen Beteiligten und Mitwirkenden im jeweiligen Verfahren, anderen Gerichten, dem Bundesfinanzhof, dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Staatsarchiv übermittelt werden, soweit die gesetzlichen Vorschriften dies vorsehen.  

Für die Durchführung der gerichtlichen Verfahren verwenden wir elektronische Prozessakten sowie papiergebundene und elektronische Übermittlungswege und haben das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Alexandrastraße 4, 80538 
München, E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de beauftragt, hierzu Ihre Daten zu verarbeiten. 

Für Zwecke der Zahlungsabwicklung (Gerichtskosten) werden Ihre hierfür erforderlichen Daten der Staatsoberkasse Bayern, Dienststelle Landshut des Landesamtes für Finanzen, Podewilsstraße 5, 84028 Landshut, E-Mail: poststelle-stok@lff.bayern.de , im Vollstreckungs-
verfahren auch dem dafür jeweils zuständigen Finanzamt sowie ggf. weiteren zuständigen 
Behörden (etwa Amtsgerichten) übermittelt. 

Entscheidungen können in neutralisierter Form veröffentlicht oder Dritten auf Einzelanforde-
rung hin bekanntgemacht werden.   

DAUER DER SPEICHERUNG 

Ihre Daten werden durch das Finanzgericht so lange gespeichert, wie dies für den von Ihnen verfolgten Zweck sowie für die hierdurch ausgelösten Verwaltungsvorgänge und die Erfüllung der geltenden Aufbewahrungsverpflichtungen erforderlich und gesetzlich zugelassen 
ist. Die Fristen ergeben sich aus dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG) sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 28. März 2003 für die Aufbewahrung, Aussonderung, Anbietung, Übernahme und Vernichtung von Unterlagen bei den Finanzgerichten des Freistaates Bayern (Aussonderungsbekanntmachung Finanzgerichtsbarkeit – Aussond-Bek-FG). In der Regel werden die Verfahrensakten 10 Jahre lang und die zur Vollstreckung geeigneten Titel 30 Jahre lang aufbewahrt. 

BEREITSTELLUNG DER DATEN 

Kläger, Prozessbevollmächtigte, Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Auskunftspersonen sind gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten sowie steuerrelevante personenbezogene Daten weiterer Personen uns gegenüber anzugeben. Diese Verpflich-
tung ergibt sich aus § 65 Absatz 1 FGO, § 76 Absatz 1 FGO, § 155 FGO, § 395 Absatz 2 Zivilprozessordnung, § 402 Zivilprozessordnung und weiterer Verfahrensvorschriften.  

Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht richten sich nach deren Regelungen. 

AUTOMATISIERTE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG 


Die Entscheidungen in finanzgerichtlichen Verfahren erfolgen durch zuständige Personen und beruhen nicht ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung. 

EINSCHRÄNKUNG DER INFORMATIONSPFLICHT 


Amtsträger und diesen gleich stehende Personen sind von Amts wegen zur Wahrung des Steuergeheimnisses nach § 30 Abgabenordnung verpflichtet. Aus diesem Grund erachten wir die Informationspflicht wegen der nicht beim Betroffenen erhobenen Daten als eingeschränkt. 

BETROFFENENRECHTE in FINANZGERICHTLICHEN VERFAHREN 

Ihnen stehen eine Reihe datenschutzrechtlicher Rechte zu. Machen Sie von Ihren Betroffenenrechten Gebrauch, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einschränkungen, Modifikationen und Ausschlüsse können sich aus der DSGVO oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben. 

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu: 

Sie können Auskunft darüber verlangen, ob wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Das  Auskunftsrecht kann in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein (z.B. Artikel 10 BayDSG).  

Sollten wir unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten verarbeiten, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung zu (Artikel 16 DSGVO).  

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung kann insbesondere gemäß Artikel 17 Absatz 3 Buchstaben b), d) und e) DSGVO eingeschränkt sein.  

Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten durch uns jederzeit widersprechen (Artikel 21 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, verarbeiten wir in der Folge Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, sofern nicht ein zwingender Grund vorliegt oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung der Verteidigung von Rechtsansprüchen dient (Artikel 21 Absatz 1 Satz 2 DSGVO).  


BESCHWERDERECHT 

Sie können sich wegen Ihrer Fragen zu den von uns in finanzgerichtlichen Verfahren erhobenen oder verarbeiteten personenbezogenen Daten jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, sich in Verwaltungsangelegenheiten der gerichtlichen Verfahren mit einer Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) an eine Aufsichtsbehörde zu wenden. Die nach Artikel 51 DSGVO und Artikel 15 Absatz 1 Satz 1 BayDSG für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist der  

Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz  
Wagmüllerstraße 18,  
80538 München 
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München 
Telefon: 089 212672-0 
Telefax: 089 212672-50 
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de  

Online-Meldung: https://www.datenschutz-bayern.de/service/complaint.html 

Im Bereich der rein justiziellen, rechtsprechenden Tätigkeit besteht keine datenschutzrecht-
liche Zuständigkeit von Aufsichtsbehörden (Artikel 55 Absatz 3 DSGVO) und Sie haben we-
gen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten insoweit kein Recht auf Beschwerde 

bei einer Aufsichtsbehörde.  


Stand: 01.10.2025